 |
        |
|
 |
|
 |
Regelmäßige Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung ggf. unter Berücksichtigung
der Voraussetzungen für Basel II. Sie können folgende Auswertungen erhalten:
- Finanzbuchhaltung
- Anlagenbuchhaltung
- Offene Postenliste
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Summen- und Saldenliste
- Umsatzsteuervoranmeldung
Externe Finanzbuchhaltung durch Einspielen und Weiterbearbeitung der von
Ihnen erstellten Finanzbuchhaltung, die DATEV-kompatibel sind und auch so
eingerichtet wurden z.B. RA Micro, KHK, Lexware, DATEV-Mandantenprogramme. In unserer Praxis wird auch die Zusammenarbeit in einer sinnvollen Gestaltung der
Finanzbuchhaltung aktiv unterstützt.
Erfüllung sämtlicher laufender Meldeverpflichtungen gegenüber Finanzamt und
Sozialversicherungsträgern
  |
|
|
|
|
|
|
|
|
|