Regelmäßige Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung ggf. unter Berücksichtigung
der Voraussetzungen für Basel II. Sie können folgende Auswertungen erhalten:

-
Finanzbuchhaltung
- Anlagenbuchhaltung
- Offene Postenliste
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Summen- und Saldenliste
- Umsatzsteuervoranmeldung

Externe Finanzbuchhaltung durch Einspielen und Weiterbearbeitung der von
Ihnen erstellten Finanzbuchhaltung, die DATEV-kompatibel sind und auch so
eingerichtet wurden z.B. RA Micro, KHK, Lexware, DATEV-Mandantenprogramme. In unserer Praxis wird auch die Zusammenarbeit in einer sinnvollen Gestaltung der
Finanzbuchhaltung aktiv unterstützt.

Erfüllung sämtlicher laufender Meldeverpflichtungen gegenüber Finanzamt und
Sozialversicherungsträgern